Versicherung Berufs-/Betriebshaftpflicht
Betriebshaftpflichtversicherung
Jeder Pflegedienst hat neben den üblichen organisatorischen Voraussetzungen für die Zulassung bei den Krankenkassen gemäß den §§ 132, 132 a SGB V eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Diese kann zum Beispiel finanzielle Ansprüche gegen das Unternehmen nach einem Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden ausschließen.
Unser Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang stehen mit einem ambulanten Pflegedienst, sowie der stationären Alten- und Krankenpflege. Konkret bedeutet das, dass der Inhaber mit einer Betriebshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz in der aktiven Pflege der Patienten, insbesondere der Behandlungspflege und der sonstigen Betreuung und Versorgung von Senioren, Behinderten und Pflegebedürftigen geniest.
Mitversicherte Arten sind:
Durchführung von Heilbehandlungen aufgrund ärztlicher Verordnung oder Anweisung , z.B. Injektionen, Infusionstherapie, BZ-Kontrollen
Personenschäden -Schadenzufügung der Mitarbeiter am Patienten- wie z.B. Kosten für Arztbehandlung, Krankenhausaufenthalte, Arzneimittel Regressansprüche von Krankenkassen Fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge bei der Berufsausübung, Schlüsselverluste Bereitstellung von Hausnotrufsystemen, Krankentransporte sowie Fahrdienste für Senioren, Pflegebedürftige und Behinderte, Medizinische Apparate aus dem Betrieb. Beauftragung fremder Unternehmen z. B. Kooperationspartner im Bereich Krankengymnast, Fußpflege, Schadenszufügung eines Mitarbeiters beim Patienten, Regressansprüche von Berufsgenossenschaften und Krankenkassen
Die Deckungssummen:
5.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
5.000.000 EUR für Mietsachschäden
500.000 EUR für Vermögensschäden
5.000.000 EUR für Schlüssel-/Codekartenverlustrisiko
5.000.000 EUR für Bearbeitungsschäden innerhalb der Sachschäden 3.000.000 EUR für Umweltschäden im Rahmen dieser Versicherungssumme:
300.000 EUR für Ausgleichssanierungskosten
1.500.000 EUR für neue Risiken
300.000 EUR für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls
Auf Wunsch können die Deckungssummen erhöht werden.
Prämienbeispiel
Ausgangsbetrachtung ist ein Betrieb mit 4 Vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern.
Die Prämie beträgt 116,00 € netto jährlich.
Für jede weitere Vollzeitkraft beträgt die Prämie 36,00€
Für eine Teilzeitkraft beträgt die Prämie 18,00€
Für geringfügig Beschäftigte (400 €) 12,00€